Wir respektieren
deine Privatsphäre!
Cookie-Einstellungen
Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten. Außerdem werden mit dieser Art von Cookies z.B. Ihre getroffenen Einstellungen zu Cookies gespeichert.
Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.
Wir nutzen diese Cookies, um dir die Bedienung der Seite zu erleichtern. So kannst du beispielsweise auf Basis einer vorherigen Unterkunftssuche bei einem erneuten Besuch unserer Webseite komfortabel auf diese zurückgreifen.
Diese Cookies werden genutzt, um dir personalisierte Inhalte, passend zu deinen Interessen anzuzeigen. Somit können wir dir Angebote präsentieren, die für dich und deine geplante Reise besonders relevant sind.
Die Wohnung liegt in einem Apartmenthaus in einem idyllischen Eck Zweiselsteins. Die ruhige Ortschaft ist nur 4km von Sölden entfernt und liegt zwischen den Skigebieten „Sölden“ und „Obergurl“. Beide sind in wenigen Autominuten oder mit dem Skibus zu erreichen. Die Bushaltestelle ist ca. 200 Meter entfernt. Wanderwege, Radwege und die Langlaufloipe führen direkt am Haus vorbei.
Noch kein Reisezeitraum ausgewählt!
Bestpreisgarantie
Appartement Gonchar
Gemütliches Appartement für 4-6 Personen mit Schlafzimmer, Badzimmer und Wohnküche.
Zimmer wählenKarte
Check-In: 15.00 Uhr / Check-Out: 10.00 Uhr
Ausfahrt: S2
Anreise: Von Sölden 3 km südlich Richtung Gurgl, der Hauptstraße entlang, durch Zwieselstein durch. Bei der Verkehrsinsel rechts abbiegen (S2) und es sind nur noch ca 100 m.
Inklusive: W-Lan, Parkplatz, Handtücher, Bettwäsche, Skiraum mit Schuhtrockner
Exclusive: Ortsaxe
Die Ortstaxe von Euro 4,00 pro Person und Nacht ist im angeführten Gesamtpreis nicht enthalten und wird vom Gastgeber direkt verrechnet.
Von der Abgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie 15 Jahre alt werden.