ALLE WICHTIGEN INFOS

safety first

Für die Bergbahnen Sölden steht die Sicherheit der Mitarbeiter:innen und aller Wintersportler:innen an erster Stelle. Manche Vorkehrungen sind sichtbar, wie Pistenmarkierungen und Fangzäune. Viele andere Anstrengungen, etwa der Lawinenkommission, laufen hinter den Kulissen ab. Hier informieren wir dich über unsere Sicherheitsmaßnahmen.

rasche hilfe

Pistenrettung

Sollte es zu einem Unfall auf den Skipisten kommen, setzt sich sofort nach der Meldung unsere perfekt eingespielte und erprobte Rettungskette in Gang.
Unsere Pistenretter entscheiden je nach Verletzungsgrad, ob sie den Patienten mit dem Akja oder Skidoo ins Tal transportieren können oder ob sie den Notarzthubschrauber rufen. Eine notärztliche Versorgung ist in Sölden selbst gegeben oder in den Krankenhäusern Zams bzw. Innsbruck.

NOTFALLNUMMER   
T +43 5254 508 825

(Alamierungszentrale Gailsachkoglbahn Mittelstation)

 

Pistenrettungskarte

Mit unserer Pistenrettungskarte bist du versicherungstechnisch auf der sicheren Seite: Sie beinhaltet die kostenlose Bergung und Versorgung im gesamten gesicherten Skigebiet von Sölden und Gurgl während des regulären Skibetriebs, inkl. Transport durch die Pistenrettung bis zur Übergabe an das Rote Kreuz oder den Rettungshubschrauber. Sie kostet nur 4 € pro Person und Skitag.

 

Alles, was sichtbar ist – und Vorkehrungen, die im Hintergrund ablaufen.

sicherheits­maßnahmen 

  • Pistenmarkierungen, Hochsicherheitszäune
    Unser umfangreiches Sicherheitskonzept umfasst neben den Pistenmarkierungen auch Polsterungen an Liftstützen und Schneekanonen sowie Absturzsicherungen an den Pistenrändern. Dazu haben wir hochtechnische Fangnetze entwickelt, die täglich kontrolliert werden.

 

  • Lawinenkommission
    Unsere unabhängige und weisungsfreie Lawinenkommission kommt täglich zur Einschätzung und Lagebesprechung zusammen. Wenn nötig, wird in der Früh gesprengt, um Hänge von ihrer gefährlichen Schneelast zu befreien.

 

  • Gesperrte Lifte/Pisten 
    Auch wenn man auf den ersten Blick vielleicht nicht nachvollziehen kann, warum eine Piste gesperrt ist – es gibt immer einen guten, sicherheitsrelevanten Grund. Sie sind zu diesem Zeitpunkt leider notwendig, um die Sicherheit von dir und den Mitarbeiter:innen nicht zu gefährden.

Weitere wichtige infos

Die 10 weltweit gültigen Verhaltensregeln des Internationalen Ski-Verbandes (FIS) solltest du als Wintersportler:in verinnerlichen.

  1. Rücksicht auf die anderen Pistenbenützer:
    Jeder Wintersportler soll sich stets so verhalten, daß er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise:
    Jeder Pistenbenützer muß auf Sicht fahren. Seine Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und dem Gelände, Schnee und den Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  3. Wahl der Fahrspur:
    Der von hinten kommende Wintersportler muß seine Fahrspur so wählen, daß er alle vor sich befindlichen Personen keinesfalls gefährden kann.
  4. Überholen:
    Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem Überholten für alle seine Bewegungen genügend Raum läßt.
  5. Einfahren und Anfahren:
    Jeder Pistenbenützer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muß sich nach oben und unten vergewissern, daß er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  6. Anhalten:
    Jeder Pistenbenützer muß es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Wer stürzt, muß solche Stellen so schnell wie möglich freimachen.
  7. Aufstieg und Abstieg:
    Wer aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muß den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.
  8. Beachten der Zeichen:
    Jeder Wintersportler muß die Markierung und die Signalisation beachten.
  9. Hilfestellung:
    Bei Unfällen ist jeder zur Hilfestellung verpflichtet
  10. Ausweispflicht:
    Jeder Pistenbenützer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muß im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Wir unterteilen unser erschlossenes Skigebiet in organisierten und freien Skiraum.

  Piste Skiroute Variante
Skiraum ORGANISIERTER
SKIRAUM
ORGANISIERTER
SKIRAUM
FREIER
SKIRAUM
Markierung Markiert Markiert NICHT Markiert
Breite Genügend
breit angelegt
NICHT
definierte Breite
Überhaupt
NICHT angelegt
Präparierung Präpariert NICHT
präpariert
NICHT
präpariert
Kontrolle Kontrolliert NICHT
kontrolliert
NICHT
kontrolliert
Alpine Gefahren Schutz vor
atypischen Gefahren
Schutz vor
Lawinengefahr
NICHT vor alpinen
Gefahren geschützt

Was bedeutet die Farbskala der Pisten? Wir erklären dir, was du auf den blauen, roten und schwarzen Abfahrten und den Skitouren zu erwarten hast.

Leichte Piste (Blaue Piste)

Die Neigung diese Piste darf 25% Längs- und Quergefälle nicht übersteigen, mit Ausnahme kurzer Teilstücke im offenen Gelände. 

Mittelschwierige Piste (Rote Piste)

Die Neigung diese Piste darf 40% Längs- und Quergefälle nicht übersteigen, mit Ausnahme kurzer Teilstücke im offenen Gelände. 

Schwierige Piste (Schwarze Piste)

Die Neigung diese Piste übersteigt die Maximalwerte der Roten Piste. 

Skiroute

Ist eine allgemein zugängliche, zur Abfahrt mit Wintersportgeräten vorgesehene und geeignete Strecke, die markiert und nur vor Lawinengefahren gesichert ist (nicht vor anderen Gefahren), aber NICHT präpariert und NICHT kontrolliert wird.

Achte auf unsere Beschilderung, die auf die Gefahren abseits der markierten Pisten hinweisen.

Alpine Gefahren

Achten Sie darauf, daß Sie sich im hochalpinen Gelände befinden.
Das Verlassen der markierten Pisten erfolgt auf eigene Gefahr.
Am Gletscher ist abseits der markierten Pisten mit Gletscherspalten zu rechnen - LEBENSGEFAHR!

Lawinengefahr

Wird für eine Skipiste oder Skiroute Lawinengefahr festgestellt , muss diese unverzüglich gesperrt werden. Werden alle von einem Lift erschlossenen Skipisten/Skirouten gesperrt, so muss der Betrieb der Anlage eingestellt werden bzw. die Mitnahme von Winterportgeräten verboten werden. Lawinenwarnschilder und Blinkleuchten warnen vor diesen Gefahren und sind genau zu beachten. Gesperrte Skipisten/Skirouten: Das Befahren solcher Skipisten und Skirouten ist ausnahmslos verboten und darf auch nicht auf eigene Gefahr unternommen werden.

Lawinengefahr im freien Skiraum

Grundsätzlich ist beim Verlassen des gesicherten Skiraums (Skipisten, Skirouten) auf alpine Gefahren im besonderen auf die Lawinengefahr zu achten. Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem Befahren über die aktuelle Lage. Jeder Winterportler ist im freien Skiraum eigenverantwortlich unterwegs. Wenn laut Lagebericht des Lawinenwarndienstes große bzw. sehr große Lawinengefahr besteht (Stufe 4 oder 5 auf der europ. Gefahrenskala) sind die Lawinenwarnleuchten auf den Panorama-/Orientierungstafeln einzuschalten.

Quelle: Leitfaden: Die Verkehrssicherungspflicht für Skiabfahrten, SITOUR GmbH, 1999

 

Betriebszeiten - Pisten ausser Betrieb

Beachten Sie im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit die Hinweise an den Liftanlagen hinsichtlich der Betriebszeiten der jeweilige Anlage bzw. der Skipisten. Die letzte Kontrollfahrt des Pistendienstes erfolgt nach Betriebsschluß der Anlagen. Außerhalb der Betriebszeiten erfolgt keine Gefahrensicherung mehr auf den Pisten - es ist äußerste Vorsicht geboten! Es besteht Verletzungsgefahr durch Pistenbearbeitung - Spurrinnen, Windenseile, freiliegende Kabel und Schläuche der Schneekanonen.
KEINE HAFTUNG BEI UNFÄLLEN!

Betriebseinstellungen aus Sicherheitsgründen

Extreme Witterungsverhältnisse (Lawinengefahr, Sturm,...) zwingen manchmal zur Betriebseinstellung von Anlagen bzw. zur Sperre von Skipisten oder einzelnen Hängen. Diese Maßnahmen müssen zur Sicherheit und zum Schutz der zu befördernden Fahrgäste ergriffen werden und sind durch die Betriebsvorschriften des Bundesministeriums vorgegeben. 

Lawinen-Sprengarbeiten

Im gesamten Skigebiet werden zu jeder Tages- und Nachtzeit, nach Neuschneefällen, starken Höhenwinden oder Strahlungseinflüssen Sprengarbeiten zum künstlichen Auslösen von Lawinen vorgenommen.
Das Befahren und Betreten des Geländes, außer den markierten und geöffneten Pisten und Wegen, ist zu dieser Zeit verboten. Warnschilder und Absperrungen sowie eventuelle Anweisungen von Absperrposten sind zu beachten.

Quelle: Leitfaden: Die Verkehrssicherungspflicht für Skiabfahrten, SITOUR GmbH, 1999

Wir sind mit dem Ortungssystem RECCO® ausgerüstet, das über eine Radartechnologie eine Lokalisierung ermöglicht. Es ersetzt allerdings nicht das LVS-Gerät! Weitere Infos unter www.recco.com.