Für einen geordneten Ablauf – Damit das Rennen für die 4.000 Teilnehmer, die zahlreichen Helfer und Begleiter ohne Zwischenfälle abläuft, braucht es viel Organisation und Koordination. Die Teilnehmer müssen Termine im Vorfeld wahrnehmen und bestimmte Richtlinien beachten. Nur so kann die Großveranstaltung, die jedes Jahr Tausende in ihren Bann zieht, planmäßig über die Bühne gehen. Die wichtigsten Termine, Fristen und Infos für die Teilnehmer werden hier zusammengefasst. Damit auch in diesem Jahr einem erfolgreiches Rad-Event nichts im Weg steht.

Italienisch

Informazioni in italiano

Tutti i dettagli sulle condizioni di iscrizione e partecipazione sono disponibili nel PDF allegato: 

Alle Details

Sonntag, 31. August 2025 mit Start und Ziel in Sölden, Tirol, Österreich

Der Ötztaler Radmarathon und alle offiziellen „Side-Events“ werden veranstaltet durch (nachfolgend „Veranstalter“):

Ötztal Tourismus
Achweg 5
6450 Sölden
T +43 57200 926
radmarathon@oetztal.com


Bei Notfällen stehen nachfolgende Institutionen unter den angegebenen Telefonnummern zur Verfügung:

  • Ötztal Tourismus (Veranstalter): T +43 57200 926
  • Rotes Kreuz Tirol: 144
  • Notrufnummer Südtirol: 112

Der Ötztaler Radmarathon (nachfolgend „Veranstaltung“) ist ein jährlich stattfindendes, höchst angesehenes und anspruchsvolles Rennrad-Amateurrennen und gleichzeitig eine radtouristische Großveranstaltung.

Im Zusammenhang mit (vor, während oder nach) der Veranstaltung werden vom Veranstalter auch verschiedene „Side-Events“ (zB Einzelzeitfahren, Unterhaltungs-Shows, Bike-Expo, Rahmenprogramm etc) organisiert.

Der Streckenverlauf der „Original“-Strecke führt mit Start und Ziel in Sölden über 5.500 Höhenmeter durch teils hochalpine (bis zu 2474 m) Lagen in Tirol (Österreich) und Südtirol (Italien).

Die Rennstrecke passiert nachstehende Ortschaften und wird durch die nachstehende Karte näher beschrieben: Sölden (1.377 m) – Längenfeld – Umhausen – Oetz (820 m) – Kühtai (2.020 m) – Kematen (610 m) – Völs – Innsbruck (600 m) - Sonnenburgerhof – Schönberg – Matrei am Brenner – Steinach am Brenner – Gries a. Brenner – Brenner (1.377 m) – Sterzing – Jaufenpass (2.090 m) – St. Leonhard im Passeiertal – Timmelsjoch (2.474 m) – Sölden (1.377 m)

Die GPS-Daten der Rennstrecke können auf der Webseite des Ötztaler Radmarathons als GPX-Datei heruntergeladen werden.

Der Veranstalter oder die Rennleitung können jederzeit jegliche Änderung der Rennstrecke oder des Rennablaufs vorgeben. Dabei kann entweder auf die nachstehende Ersatzstrecke oder auf sonstige dem Veranstalter oder der Rennleitung geeignet erscheinende Strecken ausweichen.

 

Die befahrenen Straßen sind nicht vollständig und nicht für die Dauer der gesamten Veranstaltung für den Straßenverkehr gesperrt. Es gilt hier die jeweils anwendbare Straßenverkehrsordnung! Es muss jederzeit mit überholendem, querendem oder entgegenkommendem Verkehr und auch mit Einsatzfahrzeugen (insbesondere bei der Abfahrt vom Timmelsjoch) gerechnet werden.

Die Teilnehmer haben sich in eigener Verantwortung rechtzeitig und vollständig auf der Webseite des Ötztaler Radmarathons sowie durch Besuch der Fahrerbesprechung über die Streckenführung, die Höhenprofile und insbesondere die Gefahrenstellen zu informieren.

Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind grundsätzlich Radsportlerinnen und Radsportler (nachfolgend: „Teilnehmer“) ab Vollendung des 18. Lebensjahres berechtigt. Teilnehmer, welche zumindest das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur in Begleitung und mit Einverständnis des/der Obsorgeberechtigten im Zuge der Startnummernabholung teilnehmen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sämtliche Angaben der Teilnehmer zu überprüfen, insbesondere durch die Aufforderung zu einem Alters- und Identitätsnachweis und/oder weitere Angaben, die nach Ermessen des Veranstalters jederzeit verlangt werden können.

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfordert eine sehr gute gesundheitliche (physisch und psychisch) und konditionelle Verfassung. Es wird daher eine (sport-) medizinische Untersuchung im Vorfeld der Veranstaltung empfohlen.

Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die unter keinem physischen oder psychischen Einfluss stehen, welcher deren Einsichts- und Leistungsfähigkeit einschränken könnte. Der Teilnehmer darf insbesondere nicht unter Alkohol-, Doping- oder Drogeneinfluss stehen.

Personen, die einem nationalen oder internationalen Verband angehören und aktuell wegen Dopings gesperrt sind, sind nicht teilnahmeberechtigt.

Die Registrierung ist ausschließlich vom 01. – 31. Jänner 2025 online auf der Webseite des Ötztaler Radmarathons möglich. Eine Registrierungsgebühr von € 5,00 zzgl. € 0,90 Security und Transaktionsspesen wird pro Teilnehmer eingehoben.  Die Zahlung erfolgt mittels Banküberweisung oder per Kreditkarte. Datasport AG gewährleistet für diesen Service den höchsten Sicherheitsstandard.

Es besteht die Möglichkeit zur Einzelanmeldung, Minigruppenanmeldung (2-4 Teilnehmer) oder Teamanmeldung (5-35 Teilnehmer). Hierfür sind eigene Gruppenformulare zur Registrierung vorgesehen. Wird die Minigruppe bzw das Team ausgelost, sind automatisch alle Teilnehmer anmeldeberechtigt, die sich im Rahmen des Registrierungs-Prozederes in dieser Registrierungsliste eingeschrieben haben. Ausgenommen davon sind Mehrfachregistrierungen – diese werden sofort von der Verlosung ausgeschlossen.

Im Falle einer Minigruppenanmeldung oder einer Teamanmeldung muss eine gemeinsame Gebührenzahlung in Höhe von € 5,00 (zuzüglich € 0,90 Transaktions- & Securitygebühren) pro Teilnehmer erfolgen. Pro Team können maximal 35 Mitglieder genannt werden. Für die Registrierung gibt es ein eigenes Minigruppen- bzw Team-Registrierungsformular. Es muss sichergestellt werden, dass der Teamname exakt gleich eingetragen wird. Jede(r) Gruppierung/Verein hat selbst dafür zu sorgen, dass sich die Mitglieder ordnungsgerecht und mit identischem Teamnamen registrieren. Team- oder Gruppenregistrierungen können am besten gemeinsam über die/den Gruppierung/Verein vorgenommen werden.

Jeder Teilnehmer darf sich nur einmalig registrieren. Mehrfach registrierte Teilnehmer werden aus der Liste der Registrierungen gestrichen.

Jeder Teilnehmer erhält eine individuelle und nur für diesen (und den Veranstalter) einsehbare Registrierungsnummer. Der Veranstalter wird im Falle eines Unfalles eines Teilnehmers nur an Personen, welche diese Registrierungsnummer angeben können, Auskünfte zum Rennstatus oder zur weiteren Versorgung des jeweiligen Teilnehmers erteilen (siehe Datenschutzerklärung). Der Veranstalter legt daher den Teilnehmern nahe, ihre Registrierungsnummer jedenfalls sicher zu verwahren und – sofern gewünscht – vorab ausgewählten Angehörigen, Teammitgliedern etc mitzuteilen, damit diese Informationen zum Aufenthalt oder zur weiteren Versorgung eines verunfallten Teilnehmers erhalten können.

Aufgrund des großen Interesses an der Veranstaltung und des aus Sicherheitsgründen beschränkten Teilnehmerfeldes können leider nicht alle registrierten Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Unter den registrierten Personen werden daher Startplätze „verlost“, was bedeutet, dass sich nur diejenigen Personen, welche im Zuge der Verlosung gezogen wurden, für die Veranstaltung anmelden können. Die Gewinner der Verlosung erhalten daher (bei Erfüllung aller Teilnahmevoraussetzungen) die Option, sich kostenpflichtig für die Veranstaltung anzumelden.

Die maximale Teilnehmerzahl für den Ötztaler Radmarathon 2025 beträgt 4.000 Startplätze.

Die prozentuelle Verteilung der zu vergebenden Startplätze auf die Gruppierungen (a) Einzelstarter, (b) Minigruppen und (c) Teams wird erst nach Ende der Registrierungsphase vorgenommen und wird sich nach dem realen Wert der Registrierten richten. Registrieren sich beispielsweise 65 % als Einzelstarter, so werden von den vorhandenen Startplätzen 65 % an Einzelstarter verlost. Der Veranstalter behält sich die freie Vergabe von 500 Startplätzen vor. Dieses Kontingent ist nicht der Verlosung unterworfen und die Vergabe dieser Startplätze kann auch außerhalb des ordentlichen Registrierungsvorganges erfolgen. Weitere 500 Startplätze werden in Kombination mit den angebotenen Pauschalbuchungen von Nächtigungen vergeben.

Personen, die sich in den letzten drei Jahren (2022, 2023, 2024) erfolglos registriert haben und auch in sonstiger Weise nicht zu einem Startplatz gekommen sind (zB durch Übertragung des Startplatzes), erhalten bei erneuter Registrierung 2025 einen unübertragbaren „Sonderstartplatz für den ÖRM 2025“. Diese Startplätze sind nicht der Verlosung unterworfen.

Auch Personen, die die Gesamtwertung des Ötztaler Radmarathons gewonnen haben, die jeweiligen Klassen-Sieger des letztjährigen Ötztaler Radmarathons sowie die 5 schnellsten Mitglieder des Siegerteams des letztjährigen Ötztaler Radmarathons erhalten einen unübertragbaren „Sonderstartplatz“.

Im Zuge der Nachverlosung werden die verbleibenden Startplätze (Optionen) vergeben. Die Nachverlosung findet Anfang April 2025 statt. Auch an der Verlosung nehmen nur Personen teil, die sich während des Registrierungszeitraumes 2025 registriert haben.

Personen mit „Sonderstartplatz“ oder Personen, die im Zuge einer Verlosung oder aus dem Veranstalterkontingent einen Startplatz erhalten haben können sich bei Erfüllung aller Teilnahmevoraussetzungen kostenpflichtig für die Veranstaltung anmelden. Dies erfolgt durch fristgerechte Bezahlung sämtlicher Teilnahmegebühren über den im Bestätigungs-E-Mail angegebenen Link. Mit zeitgerechter und vollständiger Bezahlung der Teilnahmegebühren sowie unter der Voraussetzung, dass sämtliche Teilnahmebedingungen und Regelungen eingehalten werden, wird die Anmeldung wirksam und ist der Teilnehmer zur Abholung des Starpaketes sowie zum Start bei der Veranstaltung berechtigt.

Erfolgt keine fristgerechte Bezahlung der Teilnahmegebühren, so verfällt der Startplatz (die Option). Der Startplatz wird dann anderweitig vergeben.

Der Status der Anmeldung kann jederzeit auf der Homepage geprüft werden. Alle Teilnehmer erhalten bis Ende Juli 2025 via E-Mail eine Bestätigung mit der zugeteilten Startnummer. Diese Original-Startplatz-Bestätigung ist bei der Startpaket-Abholung in Sölden unterschrieben abzugeben, und ein Lichtbildausweis ist vorzuzeigen.

Anmeldungen von nicht teilnahmeberechtigten Personen oder Personen, welche von der Teilnahme ausgeschlossen wurden (Sperrung der Anmeldung), werden nicht angenommen oder storniert. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung eines etwaigen bereits bezahlten Nenngeldes.

Das Nenngeld für den Ötztaler Radmarathon 2025 beträgt einheitlich € 199,00 zuzüglich der Chip-Kaution in Höhe von € 10,00. Die Chip-Kaution wird bei Rückgabe des Zeitnehmungs-Chips rückerstattet. Sämtliche anfallende Transaktions- und Securitygebühren sind vom Teilnehmer zu tragen.

Die Bezahlung des Nenngeldes erfolgt über den im Bestätigungs-E-Mail angegebenen Link. Die Bezahlung kann mittels Banküberweisung oder Kreditkartenzahlung erfolgen.

Das Startpaket beinhaltet insbesondere:

  • Startnummer mit Zeitnehmungs-Chip;
  • Konsumationsgutschein in der Ötztaler Gastronomie gültig vom 29.08. - 01.09.2025
  • Ötztaler Radmarathon Geschenk

Im Rahmen der Veranstaltung und auf der Strecke werden den Teilnehmern verschiedene Sach-, Verpflegungs- und Serviceleistungen bereitgestellt:

  • 5 Labestationen auf der Strecke sowie kleine Ziel- Labe
  • Pannenservice auf der Strecke  (Ersatzteile sind zu bezahlen)
  • Depot-Service inkl. eigens dafür vorgesehene Transporttasche
  • Kostenloses Massageservice auf der Strecke (Labe Schönau)
  • Download Link für die Filmhighlights Ötztaler 2025
  • Videoproduktion für diverse TV-Anstalten
  • Urkunde für alle Finisher zum Download
  • Ergebnisdienst – online auf der Homepage 
  • Das begehrte hochwertige Ötztaler Radmarathon Finisher-Trikot erhalten ausnahmslos nur „Finisher“ (Teilnehmer, die die gesamte Strecke korrekt absolvieren, alle Kontrollpunkte passieren und vor dem Schlusswagen das Ziel in Sölden erreichen);
  • Rahmenprogramm
  • Die 3 besten Teilnehmer pro Klasse sowie die 3 besten Teams erhalten Sach- oder Ehrenpreise.

Teilnehmer, die sich korrekt angemeldet und somit einen Startplatz haben können diesen im „Übertragungszeitraum“ (28.04. - 19.05.2025) an andere registrierte Personen aus 2025 übertragen. Die Übertragungs- und Bearbeitungsgebühr beträgt € 50,00. Aus organisatorischen Gründen ist die Übertragung des Startplatzes ausschließlich im Übertragungszeitraum möglich.

Zur Übertragung des Startplatzes muss das auf der Webseite der Veranstaltung abrufbare Übertragungsformular vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Nach Prüfung dieser Daten erhält die Person, auf die der Startplatz übertragen wird, einen Zahlungslink mit der Aufforderung, die Übertragungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 bis spätestens 26.05.2025 einzuzahlen. Nach Eingang der Zahlung wird die Übertragung des Startplatzes aktiv und ist auch in der Startliste ersichtlich. Der Überträger ist sodann nicht mehr angemeldet und auch nicht startberechtigt.

 

  • Die gewinnbringende Weitergabe des Startplatzes ist strikt verboten. Jeder gewinnbringenden (also nicht ausschließlich die offiziellen Teilnahmegebühren abdeckende) Weitergabe (zB Verkauf, Versteigerung etc) wird durch den Veranstalter nachgegangen. Die gewinnbringende Weitergabe hat die Stornierung der Anmeldung und die Sperrung für die Anmeldung bei künftigen Veranstaltungen auf Lebenszeit zur Folge; dies sowohl für den Überträger als auch für den Übernehmer.
  • Bei Übertragung des Startplatzes geht das gesamte Rechtsverhältnis auf den Übernehmer über. Auch der Übernehmer verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Gesetze und Vorschriften, Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie des Regelwerkes. Außerdem nimmt auch der Übernehmer die Datenschutzerklärungen zustimmend zur Kenntnis.
  • Die Übertragung von „Sonderstartplätzen“ sowie von Startplätzen die besonderen Bedingungen unterliegen (zB Startplätze aus dem Kontingent des Veranstalters, aus Gewinnspielaktionen, von Sponsoren bereitgestellte Startplätze, Startplätze für Pressevertreter etc) sind nicht möglich.

Sollte der Teilnehmer aus welchem Grund auch immer nicht an den Start gehen oder an einem Side-Event teilnehmen können, so hat dieser grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung von bereits gezahlten Teilnahmebeiträgen. Der Teilnehmer hat auch keinen Anspruch auf Ersatz von etwaigen Auslagen oder Kosten oder auf Stornierung bereits gebuchter Unterkünfte.

Auch für den Ötztaler Radmarathon 2025 bieten wir eine Storno Flex Option an. Diese kann direkt bei der Anmeldung ausgewählt und mitgebucht werden (€ 20,-).  Mit der Flex Option besteht für dich die Möglichkeit deinen Startplatz nicht nur bis 24.06.2025, sondern bis direkt einen Tag vor dem Ötztaler Radmarathon zu stornieren, wenn du aus folgenden Gründen nicht teilnehmen kannst:

  • Unvorhersehbare Krankheit, (inklusive Covid-19)
  • Verletzung oder Unfall
  • Schwangerschaft der Teilnehmerin
  • Todesfall in der unmittelbaren Familie
  • Schwere Beeinträchtigung des Eigentums der Person

Ein ärztliches Attest bzw. Belege sind hierfür notwendig und unaufgefordert der Organisation vorzulegen. Es werden EUR 199,- (Nenngeld ohne Chip Kaution) per Banküberweisung rückerstattet.

Die Flex Option bezieht sich ausschließlich auf das Nenngeld, nicht auf Zusatzleistungen.

Ohne Storno Flex Option erhält der Teilnehmer bei Einlangen der schriftlichen Stornierungserklärung bis 24.06.2025 unter radmarathon@oetztal.com das Nenngeld rückerstattet. Die Chip-Kaution in Höhe von € 10,00 wird als Bearbeitungsentgelt einbehalten.

Eine Übertragung des stornierten Startplatzes auf das folgende Jahr ist nicht möglich

Startplätze in Verbindung mit der Unterkunft (Packagebuchung) sind von diesen Regelungen ausgenommen. Bitte wende dich direkt an: incoming@oetztal.com.

Registrierung: 01.01. bis 31.01.2025
1. Verlosung: Mitte Februar 2025
Zahlungsfrist 1. Verlosung: Freitag, 07. März 2025
Pauschalangebote: 10. - 20. März 2025
2. Verlosung: Anfang April 2025
Zahlungsfrist 2. Verlosung: Montag, 14. April 2025
Startplatzübertragung: 28.04. - 19.05.2025
Stornierung ohne Storno Flex Option: bis 24.06.2025

Die Ausgabe der Startpakete findet zu nachstehenden Zeiten in Sölden statt:

  • Freitag, 29.08.2025 von 10:00 bis 20:00 Uhr
  • Samstag, 30.08.2025 von 09:00 bis 20:00 Uhr

Jeder Teilnehmer erhält bis Ende Juli ein E-Mail mit seiner persönlichen Startnummer inklusive Teilnahme-Bestätigung. Um das Startpaket entgegenzunehmen, ist zwingend ein AMTLICHER LICHTBILDAUSWEIS (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) sowie die Vorlage deiner TEILNAHMEBESTÄTIGUNG notwendig. Der Teilnehmer muss  die Anmelde- und Teilnahmebestimmungen akzeptieren.  

Es gibt 2 Startblöcke:

STARTBLOCK 1 (max. 500 Teilnehmer):

1 A: Prominente Gäste des Veranstalters - maximal 30 Personen

1 B: Um sich für den Startblock 1 B zu qualifizieren, muss bei mindestens einer Austragung des Ötztaler Radmarathons in den letzten 4 Ausgaben folgendes Zeitlimit erreicht werden:

  • ÖRM 2021 und 2022: unter 08:40 h (Herren) / unter 09:50 h (Damen)
  • ÖRM 2023 oder 2024: unter 08:20 h (Herren) / unter 09:20 h (Damen)

Diese Teilnehmer sind verpflichtet, aus diesem 1. Startblock zu starten.

1C: Starter aus dem Teilnehmerkontingent des Veranstalters.

ACHTUNG! Die Zufahrt zu dem Startblock 1 ist nur bis 06:15 Uhr möglich.

 

STARTBLOCK 2:

Alle Teilnehmer, die nicht aus den Startblock 1 starten.

Teilnehmer, die nicht aus dem für sie vorgesehenen Startblock starten, können disqualifiziert werden.

Die Zeitnehmung wird durch Datasport AG organisiert.

Der Startblock 1 (Gruppe 1A, 1B und 1C) wird um 06:30 Uhr gestartet. Alle Teilnehmer dieses Startblocks erhalten dieselbe Startzeit: 6:30 Uhr. Alle anderen Teilnehmer starten nach dem Real Timing System. Das heißt, dass die Zeit erst ab dem Überqueren der Startlinie läuft.

Auf der Strecke sind acht weitere Zeitnehmungspunkte fixiert, welche von jedem Teilnehmer passiert werden müssen. Fehlt eine Messung, so wird der Teilnehmer disqualifiziert. Jeder Teilnehmer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er die Zeitnehmungslinien korrekt passiert und dies auch selbst zu kontrollieren.

Die für die Ergebnislisten maßgebende Gesamtzeit wird wie folgt ermittelt:

  • Für die Plätze 1 bis 10 in der Gesamtwertung (Damen und Herren) zählt die Einfahrts-Reihenfolge, nicht die „gefahrene“ Zeit. In den Klassenwertungen gilt diese Regelung für die Ränge 1 bis 3.
  • Für alle anderen Teilnehmer wird aufgrund der Zielankunftszeit die „gefahrene Zeit“ ermittelt, welche für die Ergebnislisten maßgebend ist.

Die Uhren auf den diversen Anzeigentafeln (zB Rennleiter-, Sprecher- und Schlusswagen) geben die verstrichene Zeit ab dem offiziellen Startschuss an. Bei Start und Ziel wird die genaue Uhrzeit angezeigt.

Die Ergebnisse werden bei den Einzelstartern in folgende Klassen eingeteilt (jeweils Damen und Herren separat, wobei für die Klasseneinteilung nur das Geburtsjahr ausschlaggebend ist):

Klasse Beschreibung Geburtsjahr
Allgemeine Klasse bis 35 Jahre bis 1990
Master Klasse 1 bis 50 Jahre bis 1975
Master Klasse 2 bis 60 Jahre bis 1965
Master Klasse 3 über 60 Jahre ab 1964


Darüber hinaus gibt es eine Teamwertung. Jedes Team ab 5 Mitgliedern nimmt automatisch an der Teamwertung teil, sofern der Teamname im Zuge der Registrierung exakt gleich eingetragen wurde. Gewertet werden die fünf schnellsten Mitglieder jedes Teams.

Auf der „Original“-Strecke werden von den Behörden nachfolgende Kontrollpunkte vorgeschrieben:

Kontrollpunkt von bis
Kühtai 8:00 Uhr 9:30 Uhr
Brenner 9:50 Uhr 12:15 Uhr
Jaufenpass Labe 11:05 Uhr 14:30 Uhr
St. Leonhard 11:30 Uhr 15:30 Uhr
Moos 11:50 Uhr 16:00 Uhr
Schönau 12:20 Uhr 17:30 Uhr
Timmelsjoch 13:00 Uhr 19:15 Uhr


Der Veranstalter behält sich das Recht vor, weitere oder abweichende Kontrollpunkte und Zeitvorgaben zu ernennen. Diese werden rechtzeitig kommuniziert und an den offiziellen Infotafeln ausgehängt. 

Teilnehmer, die zum angegebenen Zeitpunkt den jeweiligen Kontrollpunkt nicht passiert haben (oder wenn absehbar ist, dass sie den nächsten Kontrollpunkt nicht zeitgerecht erreichen), werden ausnahmslos aus dem Rennen genommen. Diese Teilnehmer können mit dem Besenwagen zurück nach Sölden fahren und haben kein Anrecht auf das Finisher-Trikot.

Nach Verstreichen der jeweils angegebenen Uhrzeit werden im Bereich zwischen Start und dem jeweiligen Kontrollpunkt keine weiteren Absicherungs-, Verpflegungs- oder Serviceleistungen mehr erbracht.

Offizielle Verpflegungsstationen:

Den Teilnehmern werden vom Veranstalter an nachfolgenden Orten entlang der Strecke an Verpflegungsstationen (auch „Labestationen“) kostenlos verschiedene Verpflegungsleistungen bereitgestellt:

  • Kühtai nach 49 KM
  • Brennerpass nach 121,5 KM
  • Jaufenpass nach 153 KM
  • Schönau („Speck-Mich’l“) im Passeiertal nach 191,5 KM
  • Seeberalm nach 196 KM
  • Sölden - Ziel 227 KM

Alle Verpflegungsstationen stehen ausschließlich den Startnummerninhabern zur Verfügung.

„Private“ Service- oder Verpflegungsstationen:

Möchten Vereine oder einzelne Teilnehmer eigene Service- oder Verpflegungsstationen einrichten, so müssen diese vorab unter Benennung einer verantwortlichen Person bei der Organisation (radmarathon@oetztal.com) angemeldet werden. Die Organisation kann die Einrichtung privater Service- oder Verpflegungsstationen nach eigenem Ermessen untersagen.

Werden eigene Service- und/oder Verpflegungsstationen eingerichtet, so haben der Verein, die betreuten Teilnehmer und die nach der Anmeldung verantwortliche Person dafür einzustehen, dass die jeweilige Stelle und der darauffolgende Kilometer der Rennstrecke sauber hinterlassen wird. Kommt es von Seiten des Straßenerhalters diesbezüglich zu Beanstandungen, so werden alle Teilnehmer des Vereines alle betreuten Personen aus der Wertung genommen und der Verein sowie die betreuten Teilnehmer werden für 2 Jahre nicht mehr zur Veranstaltung zugelassen. Die Kosten für die Beseitigung des Mülls werden in Rechnung gestellt.

Service- oder Verpflegungsleistungen entlang der Strecke dürfen nur unentgeltlich erbracht werden. Das entgeltliche Anbieten derartiger Leistungen ist verboten und kann zur Disqualifikation der betreuten Teilnehmer führen. Der Veranstalter behält sich auch rechtliche Schritte gegen den Organisator der entgeltlichen Service- oder Verpflegungsstationen vor.

Medizinische Versorgung:

Die medizinische Versorgung der Teilnehmer wird durch das Österreichische Rote Kreuz besorgt. Das Teilnehmerfeld wird auf der gesamten Strecke von Rettungswagen begleitet. Auf den Pässen Kühtai, Brenner, Jaufenpass und Timmelsjoch stehen ebenfalls Rettungsautos bereit. Ein Notarzthubschrauber steht im Einsatz und drei Notärzte begleiten das Feld. Die Erstversorgung am Unfallort erfolgt unter der alleinigen Verantwortung der Rettungsorganisation und ist für den Teilnehmer kostenfrei. Wird der Verletzte abtransportiert, so werden die Kosten des Abtransportes von der Rettungsorganisation in Rechnung gestellt; auch allfällige weitere Transport- oder Behandlungskosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Es wird auf die Anmelde- und Teilnahmebedingungen verwiesen.


Besenwagen:

Jene Teilnehmer, die auf der Strecke aus irgendeinem Grund aufgeben, sollen direkt auf der Strecke bleiben. Nur dort können sie von einem der zahlreichen Busse, den sogenannten „Besenbussen“ eingesammelt werden. Der Veranstalter veröffentlicht am Freitag, 29.08.2025 auf den verschiedenen Infotafeln auch fixe Standorte, wo die Besenautos „gescheiterte“ Radfahrer einsammeln. Es sind dies Gasthäuser und Tankstellen entlang der Strecke, wo man bequem auf den Besenwagen warten kann. Für eventuelle Beschädigungen an den Rädern in den Besenbussen, während des Rennens, an Labe Stationen und im Bikepark, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Es wird auf die Anmelde- und Teilnahmebedingungen verwiesen. Fahrräder und Personen werden in verschiedenen Fahrzeugen nach Sölden zurückgebracht.

Die Fahrräder werden in den Bikepark gebracht. Dieser befindet sich in der Nähe des Zielgeländes - beim Musikpavillon. Das Rad wird gegen Vorlage der Startnummer ausgehändigt. Die Öffnungszeiten des Bikeparks werden ab Freitag an den Infotafeln bekanntgegeben.

Alle Räder müssen am Sonntag, 31.08.2025 bis 21:00 Uhr abgeholt werden. Eine spätere Abholung ist nur noch gegen ein Pönale von € 15,00 möglich. Der Abholungsort der Räder wird nach Schließung des Bikeparks um 21:00 Uhr auf den Infotafeln verlautbart.


Reparaturservice:

Der Veranstalter stellt Servicedienste auf der Strecke zur Verfügung. Es befinden sich voll ausgestattete Serviceautos und Servicemotorräder auf der Strecke. Die Servicemotorräder können bei kleineren Pannen behilflich sein. Die Serviceautos sind mit fachkundigem Personal und diversen Ersatzmaterialien ausgestattet und können fast jeden Schaden beheben. Hier gilt: Das Service ist gratis, das Material ist zu bezahlen.

Zusätzlich befindet sich an jeder Verpflegungsstation ein fixer Servicepunkt, meist ist dieser am Ende der Verpflegungsstation platziert und ist mit einer „SERVICE-FAHNE“ gekennzeichnet. Hier können ebenfalls gewisse Probleme behoben werden. Auch hierbei gilt: Das Service ist gratis, das Material ist zu bezahlen. Über ein Trinkgeld freuen sich die Helfer.

Depotservice:

Alle Teilnehmer haben die Möglichkeit, persönliche Dinge zu speziellen Stationen in der Nähe der Verpflegungsstationen liefern zu lassen oder diese auf Strecke an den Stationen abzugeben. Für jeden der 4 Hinterlegungsorte gibt es eigene Taschen (in 4 verschiedenen Farben) – bitte beachtet, dass jeder Teilnehmer nur gegen Abgabe des Vouchers (befindet sich auf der Startnummer) 1 Hinterlegungstasche bekommt und nur diese Tasche abgegeben werden darf. Neben Bekleidung können natürlich auch Lebensmittel abgegeben werden – Trinkflaschen dürfen keine Flüssigkeiten beinhalten, es werden ausschließlich leere oder mit Pulver befüllte Flaschen entgegen genommen. Wasser steht an den Labestationen zur Verfügung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für hinterlegte Gegenstände. Es wird auf die Anmelde- und Teilnahmebedingungen verwiesen.

Öffnungszeiten der Annahme und Rückgabe:

Annahme:

  • Freitag, 29.08.2025 von 10:00 bis 20:00 Uhr
  • Samstag, 30.08.2025 von 9:00 bis 20:00 Uhr

Rückgabe:

  • Sonntag, 31.08.2025 (Abholung bis 22:00 Uhr möglich.)
    • Kühtai ab 15:00 Uhr
    • Brenner ab 18:00 Uhr
    • Jaufen ab 18:30 Uhr
    • Timmelsjoch ab 21:00 Uhr
  • Montag, 01.09.2025 von 08:00 bis 12:00 Uhr

Der Veranstalter arbeitet mit der „NADA“ (Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH) zusammen, um Doping auch im Breitensport im Zuge der Veranstaltung möglichst hintanzuhalten. Alle Teilnehmer unterwerfen sich den geltenden Anti-Doping-Bestimmungen. Es gilt insbesondere der World Anti-Doping Code und das Bundesgesetz über die Bekämpfung von Doping im Sport (Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 – ADBG 2007).

Im Zuge der Veranstaltung können jederzeit (vor, während und nach dem Rennen) auch ohne Vorankündigung Dopingkontrollen (Trainingskontrollen oder Wettkampfkontrollen) durchgeführt werden.

Wird ein Teilnehmer von der NADA zur Dopingkontrolle gebeten, so hat sich dieser Teilnehmer zu stellen und daran mitzuwirken. Die erforderlichen Räumlichkeiten werden vom Veranstalter gestellt.

Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen oder mangelnde Mitwirkung bei einer Dopingkontrolle haben nach Ermessen des Veranstalters, wobei auch etwaige Stellungnahmen der NADA-Berücksichtigung finden, die Disqualifikation des Teilnehmers und unter Umständen auch die Sperrung der Anmeldung für künftige Veranstaltungen zur Folge.

Allgemein

Regeln, Rechte & Pflichten der Teilnehmer

  • Die jeweils geltende Straßenverkehrsordnung ist unbedingt einzuhalten. Es wird auf die Anmelde- und Teilnahmebedingungen verwiesen.
  • Den Anweisungen der Exekutive von Streckenposten sowie der Rennleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Das Tragen eines zugelassenen Sturzhelmes ist Pflicht.
  • Die Startnummer muss zusammen mit dem Transponder gut sichtbar an der Lenkstange befestigt werden. Darüber hinaus hat jeder Teilnehmer eine Startnummer gut sichtbar auf dem Rücken zu tragen. Die Größe dieser Startnummern darf nicht verändert werden.
  • Die Teilnahme mit der Startnummer eines anderen Fahrers, die Weitergabe der Startnummer an einen anderen Fahrer, das Fahren mit zwei oder mehreren Zeitnehmungs-Chips sowie der Start aus einer anderen Startgruppe sind verboten.
  • Jeder Teilnehmer hat zur Behebung von Pannen entsprechendes Flickzeug, Werkzeug sowie einen Reserve-Schlauch mitzuführen.
  • Es wird empfohlen, warme und für hochalpine Strecken adäquate (Wechsel-) Kleidung sowie einen Regenschutz mitzuführen.
  • Es ist aus Sicherheitsgründen verboten, während des Fahrens zu telefonieren oder Fotos (zB „Selfies“) anzufertigen.
  • Private Verpflegungs- und/oder Servicefahrzeuge oder sonstige Begleitfahrzeuge (Auto, E-Bike, Motorrad, Roller etc), sind nicht erlaubt und ziehen die Disqualifikation des/der betreuten Teilnehmer nach sich. Auf der Strecke fahren ausreichend offizielle „Besenbusse“, Servicefahrzeuge, Servicemotorräder, die Rennleiter, mehrere Rettungswagen und ein Schlusswagen.
  • Der Schlusswagen markiert das Ende des Rennens. Jeder Teilnehmer, der zu irgendeinem Zeitpunkt hinter diesem Fahrzeug fährt, gilt als nicht mehr im Bewerb befindlich, fährt vollkommen auf eigene Verantwortung und muss mit starkem Verkehr rechnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, wieder ins Rennen zurückzufahren, wenn der Schlusswagen wieder überholt wird. Der Schlusswagen hält sich exakt an die vorgegebenen Durchfahrtszeiten.
  • Die Teilnahme mit Triathlonlenker, Aufleger oä. ist strengstens verboten. Nur original Rennrad bzw. Mountainbikelenker (ohne Hörner) dürfen bei der Veranstaltung verwendet werden. Für etwaige Ausnahmegenehmigungen sind ein ärztliches Attest und ein entsprechendes Ansuchen, im Vorfeld an den Veranstalter zu stellen.
  • Anbauteile sind so gut wie möglich zu entfernen. Beleuchtungseinrichtungen, Fahrradcomputer, etc. sind so am Rad zu befestigen, dass diese fest am Rad sind. Verletzungen anderer Teilnehmer sind verlässlich auszuschließen. Für etwaige Schäden Dritter haftet der Teilnehmer selbst.
  • Alle Teilnehmer sind verpflichtet, sich an die geltenden Regeln und Gesetze zu halten, sportlich faires Verhalten an den Tag zu legen und stets auf die eigene Sicherheit sowie auf die Sicherheit anderer Teilnehmer sowie sonstiger Beteiligter zu achten. Grobe Verstöße oder grob unsportliches Verhalten kann zur sofortigen Disqualifikation führen.
  • Verstöße gegen die geltenden Anti-Doping-Bestimmungen werden streng geahndet. Es wird auf die Anmelde- und Teilnahmebedingungen verwiesen.
  • Es ist strengstens untersagt, Fahrräder mit irgendwelchen elektrischen und/oder elektronischen Hilfsmitteln zu benutzen. Der Veranstalter ist (gegebenenfalls mit fachlicher Unterstützung) berechtigt, Stichproben oder systematische Kontrollen an den Fahrrädern durchzuführen. Nichtentsprechung oder die Verweigerung, sich den geforderten Überprüfungen zu unterziehen führen zur sofortigen Disqualifikation.
  • Die Inanspruchnahme fremder „Schiebehilfe“ von nicht im Rennen befindlichen Personen ist nicht gestattet.
  • Nicht angemeldete Radfahrer dürfen sich nicht in die Renn-Gruppen einfügen; andernfalls werden diese angezeigt und/oder aus dem Rennen entfernt. Im Falle eines Unfalles können diese unter Umständen haftbar gemacht werden. Teilnehmer, welche im Windschatten von nicht angemeldeten Radfahrern fahren, können disqualifiziert werden.
  • Die ersten 5 Teilnehmer jeder Klasse sind verpflichtet, an der Siegerehrung teilzunehmen. Die Sach- und Ehrenpreise werden nur persönlich im Rahmen der Siegerehrung übergeben.

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass mit der Ausübung des Radrennsports generell und der Teilnahme an der Veranstaltung (samt Side-Events) im Speziellen verschiedenste Gefahren verbunden sind. Der Teilnehmer ist sich diesen – nachfolgend beispielhaft aufgezählten – Gefahren für die körperliche Unversehrtheit bewusst und nimmt dieses Risiko bewusst in Kauf, weshalb er insoweit auf eigenes Risiko und eigene Gefahr handelt.

Neben den mit der Ausübung des Radsports verbundenen üblichen Gefahren weist der Veranstalter beispielhaft auf die Gefahren der Rennteilnahme und der konkreten Teilnahme an der Veranstaltung hin. Eine Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit (wie auch der mitgeführten Sachen) könnte sich beispielsweise ergeben, aufgrund …

  • des Fahrens im Pulk,
  • des Erreichens hoher Geschwindigkeiten (auch von anderen Teilnehmern),
  • des Auftretens von Fahr- und Konzentrationsfehlern aufgrund eigener (oder fremder) Übermüdung oder Anstrengung,
  • des Einflusses von rutschigem Asphalt und – nicht zuletzt aufgrund der Höhenlage – mitunter schlechten Erhaltungszustandes der Straße auf das Fahrverhalten der Teilnehmer,
  • der Unmöglichkeit der Absicherung aller neben der Fahrbahn befindlicher Gefahrenstellen (wie insbesondere natürliche und künstliche Hindernisse) über den gesamten Streckenverlauf,
  • der mit der Eigenart der befahrenen Strecke (Gebirgspässe bis auf 2508 m) verbundenen Unmöglichkeit der Absicherung aller möglicher Absturzstellen,
  • des Auftretens extremer (alpiner) Witterung, wie zB Regen, Schneefall, Nebel etc),
  • der teilweise durch freies Weidegebiet verlaufenden Streckenführung, was zur Folge haben kann, dass sich unbeaufsichtigtes Weidevieh (zB Kühe, Pferde oder Schafe) genauso wie Wildtiere oder freilaufende Haustiere unvermittelt auf die Fahrbahn begeben und dort auch kurzfristig Verschmutzungen herbeiführen kann,
  • des Verhaltens von anderen Rennteilnehmern oder von außenstehenden Personen (Zuschauern), aber auch von Streckenposten oder anderen, an der Austragung der Veranstaltung beteiligte Personen.

Die Verwirklichung dieser Risiken kann schwere Körperverletzungen bis hin zum Tod, Schmerzen, emotionalen Stress, Traumata, Sachbeschädigungen, Vermögensschäden etc mit sich bringen. Diese Schäden können nicht nur den Teilnehmer, sondern auch andere Beteiligte oder Angehörige betreffen.

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die befahrenen Straßen nicht vollständig und nicht für die Dauer der gesamten Veranstaltung gesperrt sind. Es gilt hier die jeweils anwendbare Straßenverkehrsordnung, über welche sich der Teilnehmer in eigener Verantwortung zu informieren hat und welche von jedem Teilnehmer einzuhalten ist. Werden durch den Veranstalter Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnungen wahrgenommen, so werden die personenbezogenen Daten der Teilnehmer an die Exekutive weitergeleitet.

Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit aller übrigen Teilnehmer und Zuseher verpflichtet sich jeder Teilnehmer zur Einhaltung der geltenden Gesetze und der vom Veranstalter festgeschriebenen Regelungen (zB Helmpflicht, Verbot von Begleitfahrzeugen etc) sowie der Anweisungen durch die Exekutive oder den Veranstalter (inkl. Rennleitung, Streckenposten etc). Verstöße können zur Disqualifikation und Sperrung der Anmeldung führen und der Teilnehmer kann nach allgemeinen Grundsätzen haftbar gemacht werden.

Der Teilnehmer bestätigt, seine Ausrüstung geprüft und in einem guten, gesetzeskonformen und für die Veranstaltung geeigneten Zustand vorgefunden zu haben.

In Kenntnis aller Umstände zur Veranstaltung und der Inkaufnahme aller Risiken verzichtet der Teilnehmer – auch im Namen seiner Rechtsnachfolger – auf jegliche Haftbarmachung des Veranstalters, dessen Erfüllungsgehilfen sowie dessen Vertretern und Mitarbeitern. Dieser Haftungsverzicht gilt nicht für schuldhaft durch die genannten Personen herbeigeführte Personenschäden, für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Sachschäden sowie für nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzende Schäden.

Darüber hinaus hält der Teilnehmer den Veranstalter und die im vorigen Punkt genannten Personen schad- und klaglos in Bezug auf sämtliche Klagen, Schäden, Forderungen oder Verbindlichkeiten, die aufgrund dessen Teilnahme an der Veranstaltung auch durch Dritte an sie herangetragen werden.

Der Veranstalter übernimmt vor, während und nach der Veranstaltung keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstähle oder sonstige Schäden der Teilnehmer oder Dritter.

Für etwaige Beschädigungen an den Rädern oder sonstigen Sachen, „Verwechslungen“ oder Diebstähle in den „Besenbussen“, aus dem Renngeschehen (zB wegen Sturz), an Labestationen und im „Bikepark“ übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern für eine entsprechende Deckung durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung Sorge zu tragen. Der Veranstalter weist darauf hin, dass hier teilweise – je nach Polizze – die Teilnahme an Wettbewerben (wie dem Ötztaler Radmarathon) vom Versicherungsschutz ausgenommen ist; die Versicherungsdeckung für die Teilnahme an der Veranstaltung sollte jeder Teilnehmer gegebenenfalls vorab in Eigenverantwortung abklären.

Im Zuge der Abholung des Startpaketes besteht die Möglichkeit beim Österreichischen Radsportverband (Gadnergasse 69/Top 05, A-1110 Wien) eine Unfall- und Haftpflichtversicherung (ÖRV Marathon Card) abzuschließen. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer derartigen Versicherung. Die versicherten Risiken und die Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen (siehe www.radsportverband.at).

Jeder grobe Verstoß gegen diese Anmelde- und Teilnahmebedingungen oder das Regelwerk kann nach dem Ermessen des Veranstalters zur Stornierung der Anmeldung, Verweigerung der Teilnahme an der Veranstaltung, Disqualifikation von der Veranstaltung und/oder zur Sperrung der Anmeldung für künftige Veranstaltungen führen. Dem Teilnehmer steht in diesen Fällen kein Recht auf Erstattung des Nenngeldes oder sonstiger Aufwendungen/Auslagen zu.

Der Veranstalter behält sich auch das Recht vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Veranstaltung auszuschließen, sofern diese

  • vom Veranstalter festgelegte Kontrollpunkte nicht rechtzeitig passieren;
  • sich selbst oder andere Personen mit ihrer (weiteren) Teilnahme gefährden könnten,
  • dem guten Ruf des Veranstalters oder der Veranstaltung Schaden zufügen oder zufügen könnten,
  • mit eigenen Leistungen in Wettbewerb zu den Leistungen des Veranstalters treten,
  • in schmarotzerischer Art und Weise für eigene Geschäftszwecke Leistungen des Veranstalters in Anspruch nehmen oder darauf aufbauen,
  • in sonstiger Weise die sportlich, wirtschaftlich und marketingmäßig erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung beeinträchtigen könnten.

Der Veranstalter ist berechtigt, Ton- und Videoaufnahmen sowie Fotos von der Veranstaltung anzufertigen und zu verwenden. Er darf Namen, Bild, Stimme und Ergebnisse für eigene Zwecke (zB für Werbezwecke, in Zeitschriften etc) nutzen. Diese Nutzung kann – im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen (zB DSGVO) sowie der Datenschutzerklärung von Ötztal Tourismus – in allen Medien und zeitlich/örtlich unbegrenzt erfolgen.

Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter, das Material in allen Medien (zB Radio, Fernsehen, Kino, bei Veranstaltungen, auf Datenträgern und im Internet) zu verwenden, aufzuführen, zu senden, zu vervielfältigen und/oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Veranstalter ist auch berechtigt, Änderungen, Schnitte oder sonstige Bearbeitungen am Bild-/Tonmaterial vorzunehmen und dieses geänderte Material uneingeschränkt zu nutzen.

  • Es ist verboten, außerhalb der markierten Zonen (1 km nach den Verpflegungsstationen) bei den Verpflegungsstationen Abfälle (zB Gelpackungen) wegzuwerfen. Es stehen an den Verpflegungsstationen ausreichend Müllbehälter zur Verfügung. Das unzulässige Wegwerfen von Abfällen gefährdet die weitere Durchführung des Ötztaler Radmarathons und zieht eine Disqualifikation und unter Umständen auch eine Sperre des jeweiligen Fahrers nach sich. Es werden hier verstärkte Kontrollen (ua mittels Helmkameras der Motorradfahrer) durchgeführt.
  • Es werden entlang der Wegwerfzonen große Müllbehälter aufgestellt. Bitte wirf deinen Müll in diese Behälter. Danke! Das Ende der 1 km langen Wegwerfzonen ist durch Mülleimer deutlich gekennzeichnet.
  • Wände und Mauern wie zB am Timmelsjoch dürfen auf keinen Fall bemalt werden! Bitte befolgt diese Anweisung strikt. Bei Zuwiderhandlung droht die Disqualifikation und die Kosten für die Entfernung werden in Rechnung gestellt

Die vorliegenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen gelten für jegliche Teilnahme am Ötztaler Radmarathon oder an Side-Events im Zusammenhang damit.

Die Veranstaltung unterliegt den vorliegenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen, dem unter abrufbaren Regelwerk sowie allen geltenden nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften (insbesondere die österreichischen Straßenverkehrsordnung – StVO sowie die italienische Straßenverkehrsordnung - Codice della strada). Sollten sich die Anmelde- und Teilnahmebedingungen und das Regelwerk einander widersprechen, gelten vorrangig die Anmelde- und Teilnahmebedingungen.

Mit der Absendung der Registrierung für den Ötztaler Radmarathon oder der Anmeldung zu bzw Teilnahme an einem Side-Event erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Anmelde- und Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Teilnehmer anerkennt damit auch die Gültigkeit und Anwendbarkeit des Regelwerks und sämtlicher Regelungen, auf welche in diesen Dokumenten verwiesen wird (zB Anti-Doping Regelungen, Straßenverkehrsordnungen). Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen diese Regelungen zu Schadensersatzpflichten, zur Stornierung oder Sperrung der Anmeldung und/oder zur Disqualifikation führen können.

Im Zuge der Registrierung/Anmeldung zur oder der Teilnahme an der Veranstaltung (samt Side-Events) erfolgen verschiedene Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf personenbezogene Daten. Nähere Informationen dazu sind der Datenschutzerklärung - Ötztal Tourismus (insbesondere Punkt 12 Ötztaler Radmarathon) sowie der Datenschutzerklärung – Webseiten zu entnehmen.

Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt insbesondere unter Zugrundelegung der vorliegenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie des Regelwerks.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit jegliche Programmänderung in Zusammenhang mit der Veranstaltung und jegliche Änderung der Rennstrecke oder des Rennablaufs durchzuführen. Dies betrifft insbesondere das Recht des Veranstalters und der Rennleitung jederzeit bei schlechter Witterung oder bei Auftreten von unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignissen die Rennstrecke oder den Rennablauf anzupassen, die Zeitlimits zu verändern.

Alle offiziellen Änderungen werden im Zuge der Ausgabe der Startpakete, der Fahrerbesprechung und/oder unmittelbar während des Rennens kommuniziert. Damit sind diese offiziellen Änderungen unmittelbar rechtswirksam. Gegebenenfalls werden die Änderungen zusätzlich und an den Infotafeln verlautbart auf der Webseite kommuniziert.

Sofern eine weitere sichere Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleistet ist, wenn dies durch Behörden vorgeschrieben wird oder wenn sonstige wichtige Gründe vorliegen, kann die Rennleitung und der Veranstalter die Veranstaltung auch jederzeit abbrechen.

Im Falle des Abbruchs der Veranstaltung nach dem Rennstart oder bei Änderungen der Programmänderungen haben die Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Rückersatz von bezahlten Teilnahmebeiträgen oder auf Ersatz von etwaigen daraus resultierenden Schäden oder frustrierten Aufwendungen.

Dem Veranstalter steht jederzeit das Recht zu, die Veranstaltung vor dem Rennstart abzusagen. Nach dem Rennstart gelten ausschließlich die Regelungen nach Punkt 10.

Muss die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (zB Witterung, Straßensperren oder –blockaden) oder aus sonstigen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen vor dem Rennstart abgesagt werden, so hat der Veranstalter das Recht, 50 % des Nennbetrages einzubehalten.

Muss die Veranstaltung aus vom Veranstalter zu vertretenden Gründen vor dem Rennstart abgesagt werden, so werden die bezahlten Teilnahmebeiträge an die Teilnehmer rückerstattet. Darüber hinaus findet kein Ersatz von etwaigen daraus resultierenden Schäden oder frustrierten Aufwendungen statt.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, diese Anmelde- und Teilnahmebedingungen sowie das Regelwerk zu ändern.

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer sowie auf sämtliche daraus resultierenden Streitigkeiten ist ausschließlich österreichisches materielles Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts anzuwenden.

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist ausschließlich das für A-6450 Sölden sachlich zuständige Gericht zur Entscheidung berufen.

Allfällige Beschwerden oder Einsprüche sind binnen 24 Stunden nach dem Start der Veranstaltung schriftlich an den Veranstalter an folgende Adresse zu richten: radmarathon@oetztal.com

Sämtliche Entscheidungen des Veranstalters (oder der Rennleitung) sind endgültig und verbindlich. Eine weitere Beeinspruchung ist nicht möglich. Die Ergebnisse können nicht zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens, eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens (etc) gemacht werden.