fassung vom 03.11.2021

007 Elements

I. AGBS

1. Anwendungsbereich

1.1. Wenn die vorliegenden „AGB – 007 ELEMENTS“ wirksam einbezogen wurden, regeln diese (neben der getroffenen Individualvereinbarung) die Rechtsbeziehungen zwischen der Ötztaler Gletscherbahn – Gesellschaft mbH & Co. KG Sölden – Tirol (nachfolgend auch: „Betreiberin“) und den Käufern einer Eintrittskarte bzw Besuchern der Ausstellung 007 ELEMENTS (nachfolgend auch „Besucher“).

1.2. Diese „AGB – 007 ELEMENTS“ gelten nicht für den Kauf eines Lifttickets, eines Wertgutscheines oder eines Gutscheines in Bezug auf Dienstleistungen, die nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen sind, oder einer sonstigen Dienstleistung der Bergbahnen Sölden. Diesfalls gelten die AGB der Bergbahnen Sölden, sofern diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.

 

2. Zutritt zu 007 ELEMENTS

2.1. Der Zutritt zu 007 ELEMENTS ist nur aufgrund einer gültigen Eintrittskarte erlaubt. Der Besucher hat beim Zutritt und Aufenthalt in 007 ELEMENTS die Hausordnung von 007 ELEMENTS sowie die beiliegenden Besuchsregeln (II) einzuhalten. Bei einem groben oder mehrmaligen Verstoß gegen die Hausordnung, die Besuchsregeln oder die vorliegenden „AGB – 007 ELEMENTS“ kann der Besucher aus der Ausstellung 007 ELEMENTS verwiesen werden, ohne dass der Kartenpreis erstattet wird.

2.2. Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt in 007 ELEMENTS ausschließlich im angegebenen Zeitfenster („Timeslot“). Eine nachträgliche Verschiebung des Timeslots (Terminverschiebung) ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betreiberin möglich.

2.3. Sofern Tickets für zwei oder mehrere Besucher erworben werden, benötigt jeder Besucher ein eigenes Ticket und wird jedem Besucher ein bestimmter Timeslot zugeordnet. Aus organisatorischen Gründen kann nicht gewährleistet werden, dass die Besucher denselben Timeslot erhalten können.

2.4. Der Besucher hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er rechtzeitig in 007 ELEMENTS ist, wobei insbesondere Transport- und Wartezeiten zu berücksichtigen sind. Erscheint der Besucher nicht während des ihm zugewiesenen Timeslots, wird die Betreiberin versuchen, zu einem späteren Zeitpunkt Zutritt zu 007 ELEMENTS zu gewähren. Aufgrund der beschränkten Kapazitäten, des großen Besucherandrangs und der eingeschränkten Öffnungszeiten (auch der Zubringerbahn) hat der Besucher aber bei Versäumen des Zutritts im angegebenen Timeslot keinen Anspruch auf Zutritt zu einem späteren Zeitpunkt. Kann ein Zutritt zu 007 ELEMENTS wegen eines durch den Besucher zu vertretenden Versäumens des Timeslots (auch zu einem späteren Zeitpunkt) nicht erfolgen, so hat der Besucher keinen Anspruch auf Refundierung des Eintrittspreises.

 

3. Erwerb von Eintrittskarten

3.1. Der Erwerb von Eintrittskarten kann entweder an den Ticketschaltern der Betreiberin oder online unter www.007elements.com erfolgen (Online-Tickets). Der Erwerb eines Online-Tickets erfordert die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse.

3.2. Der Abschluss des Bestellvorganges beim Erwerb von Online-Tickets erfolgt durch Anklicken der Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“. Damit stellt der Besucher ein verbindliches Angebot zum Erwerb eines Online-Tickets. Der Vertrag zum Erwerb des Tickets kommt durch schriftliche Annahme durch die Betreiberin (zB Übermittlung einer Bestellbestätigung per Email) oder durch Übermittlung der Tickets jeweils binnen 14 Tagen an den Besucher zustande.

3.3. Die Übergabe des Online-Tickets erfolgt per Email an die vom Besucher angegebene E-Mail-Adresse. Der Besucher trägt die alleinige Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der während des Bestellvorganges angegebenen Informationen, für einen funktionstüchtigen E-Mail-Zugang sowie für einen vollständigen und leserlichen Ausdruck des Online-Tickets.

3.4. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und inkl der gesetzlichen USt.

3.5. Sofern angebotene Ermäßigungen in Anspruch genommen werden, muss die aufrechte Anspruchsberechtigung beim Besuch von 007 ELEMENTS durch entsprechende amtliche Dokumente nachgewiesen werden. Unrechtmäßig in Anspruch genommene Ermäßigungen haben die Ungültigkeit der Eintrittskarte zur Folge.

3.6. Die Bezahlung der Online-Tickets erfolgt ausschließlich mittels der während des Bestellvorganges angegeben Zahlungsarten.

3.7. Die Zahlung hat grundsätzlich im Voraus zu erfolgen.

3.8. Bei Rückbelastung der Zahlung vor dem vertragsgemäßen Besuch von 007 ELEMENTS wird die Eintrittskarte ungültig.

3.9. Im Interesse der Sicherheit hat der Besucher bei Zufahrt, Zutritt und Aufenthalt zu/in 007 ELEMENTS den Anweisungen der Betreiberin bzw deren Mitarbeiter (inklusive Lift-Bediensteten), der Polizei und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.

3.10. Der Erwerb einer Eintrittskarte berechtigt den Besucher nicht zur Verwendung der Seilbahnen und sonstiger Infrastruktur der Betreiberin. Diesbezüglich muss ein gesonderter Beförderungsvertrag abgeschlossen werden.

 

4. Umgang mit Eintrittskarten

4.1. Die Eintrittskarte oder das ausgedruckte Online-Ticket ist vor dem Besuch von 007 ELEMENTS beim Einlass vorzuweisen. Die Eintrittskarte oder das Online-Ticket wird dann durch die Betreiberin manuell oder digital entwertet.

4.2. Der Besucher ist verpflichtet, Eintrittskarten/Online-Tickets während der gesamten Dauer seines Besuchs von 007 ELEMENTS mitzuführen und auf Verlangen des Personals vorzuweisen.

4.3. Um Missbrauch zu vermeiden, hat der Besucher die Eintrittskarte bzw das Online-Ticket sorgfältig zu verwahren. Die Eintrittskarte oder das Online-Ticket kann auch durch den Zutritt einer Person, welche unrechtmäßig in den Besitz der Eintrittskarte gekommen ist, entwertet werden. Bei Vorlage einer gültigen Eintrittskarte bzw eines gültigen Online-Tickets trifft die Betreiberin keine Obliegenheit zur weiteren Prüfung der Zutrittsberechtigung (insbesondere Identitätskontrolle).

4.4. Ungültige oder entwertete Eintrittskarten und Online-Tickets berechtigen nicht zum Eintritt.

4.5. Bei Verlust von nicht personalisierten (nicht personengebundenen) Tickets wird kein Ersatz geleistet.

 

5. Kein Rücktrittsrecht

Bei den durch die Betreiberin im Anwendungsbereich dieser „AGB – 007 ELEMENTS“ angebotenen Dienstleistungen handelt es sich ausschließlich um Dienstleistungen iSd § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums („Timeslot“) erbracht werden. Dem Besucher steht daher kein Rücktrittsrecht zu (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).

 

6. Kein gewerblicher Kauf und Verkauf von Eintrittskarten

6.1. Zur Vermeidung von Missbrauch, Schwarzhandel und Ticket-Spekulationen ist der gewerbliche oder kommerzielle Kauf und Verkauf von Eintrittskarten ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung durch die Betreiberin nicht zulässig.

6.2. Bei unzulässigem gewerblichen oder kommerziellen Kauf/Verkauf von Eintrittskarten kann die Betreiberin den künftigen Verkauf von Eintrittskarten verweigern, ein Hausverbot aussprechen und weitere zivil- oder strafrechtliche Schritte einleiten.

 

7. Haftungsausschluss

7.1. Schadenersatzansprüche des Besuchers können nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch die Betreiberin geltend gemacht werden.

7.2. Diese Einschränkung gilt nicht für den Ersatz von Schäden an Personen, für Ersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ersatzansprüche, welche aus der Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten der Betreiberin resultieren.

7.3. Die Betreiberin haftet insbesondere nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung oder dem Missbrauch der Eintrittskarte.

 

8. Immaterialgüterrechte

8.1. Die Anfertigung von Bild- und/oder Tonaufnahmen durch Besucher ist in den Räumlichkeiten von 007 ELEMENTS sowie außerhalb davon (sofern die Ausstellungsgebäude oder zur Ausstellung gehörige Gegenstände in den Aufnahmen enthalten sind) nur zu privaten Zwecken gestattet. Die gewerbliche Nutzung dieser Bild- und/oder Tonaufnahmen durch den Besucher oder durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Betreiberin.

 

9. Datenschutz

9.1. Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass die von ihm bei der Bestellung eingegebenen Daten, ausschließlich soweit dies für die Durchführung der Bestellung und den Besuch von 007 ELEMENTS erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung), verarbeitet werden. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht. Die gesetzlichen Datenschutzregelungen werden durch die Betreiberin eingehalten. Der Besucher hat nach der Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten und ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wegen einer behaupteten Verletzung von Datenschutzregelungen hat der Besucher unter Umständen ein Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde. Die Betreiberin verweist diesbezüglich auf die Datenschutzerklärung der Bergbahnen Sölden (www.soelden.com/datenschutz-bbs).

9.2. Die Übertragung der bekanntgegebenen Kundendaten erfolgt über ein sicheres Verfahren (SSL).

 

10. Rechtswahl

10.1. Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts anwendbar. Im Anwendungsbereich des § 6 Abs 2 Rom I-VO kann sich der Besucher aber dennoch auf den Schutz der zwingenden Rechtsvorschriften jenes Staates berufen, in welchem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

Ötztaler Gletscherbahn – Gesellschaft mbH & Co. KG Sölden – Tirol

Dorfstraße 115
6450 Sölden
FN21369a
ATU32844009
Telefon: +43 (0)5254 508-0
Fax: +43 (0)5254 508-120
E-Mail: bergbahnen@soelden.com
www.soelden.com

 

Besucher­information 

1.    Die Ausstellung 007 ELEMENTS befindet sich auf dem Gaislachkogl auf 3.048 m. 007 ELEMENTS ist ausschließlich mit 2 Kabinenbahnen, der 8-Personen-Kabinenbahn Gaislachkogl I und der 3S-Bahn Gaislachkogl II (für 30 Pers.) erreichbar. Aufgrund der hochalpinen Lage ist eine der Jahreszeit und Wetterlage entsprechende Kleidung notwendig.

2.    Sämtliche Benutzungs- und Sicherheitshinweise und Piktogramme sind zu beachten und strikt einzuhalten. Anweisungen von Mitarbeitern ist unverzüglich Folge zu leisten.

3.    Kinder und Schutzbefohlene sind von ihren Eltern bzw. den volljährigen Begleitpersonen im gesamten Ausstellungsbereich durchgehend und ausschließlich selbst zu beaufsichtigen und anzuleiten. Mitarbeiter von 007 ELEMENTS übernehmen keine Aufsicht.

4.    Eltern bzw. die volljährigen Begleitpersonen haben ihre Aufsichtspflichten gegenüber ihren Kindern und Schutzbefohlenen sorgfältig wahrzunehmen. Eine realistische Einschätzung durch die Eltern bzw. durch die volljährigen Begleitpersonen dessen, welche Aktivitäten und Anlagen für das jeweilige Kind bzw. Schutzbefohlene geeignet sind bzw. Alter und Entwicklungsreife entsprechen, wird vorausgesetzt.

5.    Es wird ein Mindestalter von 12 Jahren für den Besuch von 007 ELEMENTS empfohlen.

6.    Zäune, Sicherheitsgitter, Hindernisse und Absperrungen aller Art dürfen nicht überschritten oder entfernt werden.

7.    Um rücksichts- und respektvolles Verhalten gegenüber den anderen Besuchern und im Hinblick auf Anlagen, Gebäude, Flächen und Einrichtungen wird ersucht. Störung der öffentlichen Ordnung, die Anwendung körperlicher oder verbaler Gewalt, Trunkenheit, Verstöße gegen die guten Sitten, Missachtung der Besuchsregeln, Beschädigung(sversuche) und ähnliches Verhalten können zur Verweigern des Zutritts oder zum umgehenden Verweis aus der Ausstellung ohne Anspruch auf Kostenersatz oder Schadenersatz führen.

8.    Das Telefonieren oder das Abspielen von Musik ist im gesamten Ausstellungsbereich nicht gestattet.

9.    Ein Konsum von mitgebrachten Speisen und Getränken ist während des Besuchs von 007 ELEMENTS nicht gestattet.

10.    Es gilt im gesamten Ausstellungsbereich von 007 ELEMENTS absolutes Rauchverbot. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten.

11.    Tiere haben keinen Zutritt in den Ausstellungsbereich.

12.    Jedes Hantieren mit offener Flamme ist im gesamten Ausstellungsbereich strikt verboten.

13.    Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behältnisse.

14.    Der Besitz und das Tragen von Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen sowie von illegalen Gegenständen oder Substanzen sind nicht gestattet. Man behält sich das Recht vor, Taschenkontrollen durchzuführen.

15.    Sämtliche gewerblichen Aktivitäten, das Anbieten und der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, Werbemaßnahmen (einschließlich des Verteilens von Flugblättern, Flyern und Broschüren sowie des Tragens von Plakaten), die Veranstaltung von Glücks- oder Geschicklichkeitsspielen sind ausdrücklich verboten.

Fassung vom 03.11.2021