Für ein friedliches & sicheres Miteinander : Damit unsere Nation weiterhin so flowig und friedlich bleibt, gilt es ein paar Regeln zu beachten. Hier haben wir für euch die wichtigsten Punkte zusammengetragen. Und natürlich immer immer immer beachten: Nehmt aufeinander Rücksicht, helft euch, habt Spaß zusammen und respektiert die Natur!

Risikoaufklärung

Das Befahren der diversen Bike-Strecken erfolgt in der freien Natur und in hochalpinem Gelände, ist äußerst anspruchsvoll und bringt die Gefahr von Stürzen, Verletzungen und sonstigen Schädigungen mit sich.

Die Risiken resultieren etwa (aber nicht ausschließlich) aus der Geländebeschaffenheit, dem Wetter, etwaigen künstlichen oder natürlichen Hindernissen (zB Rampen, Hindernisse, Weidezäune etc), Fahrfehlern oder mangelndem Fahrkönnen, Mängeln am Material, fahrlässigem Verhalten der FahrerInnen oder anderer Personen (zB andere FahrerInnen, FußgängerInnen, ZuseherInnen), Weidevieh, Wildtiere etc. Die Verwirklichung dieser Risiken kann zu Stürzen/Kollisionen der FahrerInnen führen und schwere Körperverletzungen bis hin zum Tod, Schmerzen, emotionalen Stress, Traumata, Sachbeschädigungen, Vermögensschäden und auch weitere Schädigungen mit sich bringen. Diese Schäden können nicht nur die Fahrer:innen selbst, sondern auch andere Personen betreffen. Im Falle eines Unfalles haben die Fahrer:innen für die Bergungskosten aufzukommen. Es wird empfohlen, eine entsprechende Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Bike-Strecken führen über technisch schwierig zu befahrendes Gelände. Das Befahren der Bike-Strecken erfordert die vollständige körperliche und geistige Gesundheit, eine gute konditionelle Verfassung sowie entsprechendes fahrtechnisches Können der Fahrer:innen. Es wird eine hinreichende Einsichtsfähigkeit der Fahrer:innen vorausgesetzt, damit die mit dem Mountainbike-Sport zusammenhängenden Risiken korrekt eingeschätzt werden und die Fahrgeschwindigkeit sowie die Streckenwahl den Verhältnissen und den Fähigkeiten der Fahrer:innen angepasst werden können. Außerdem ist die Verwendung von geeigneter und entsprechend gewarteter Ausrüstung und Schutzausrüstung gefordert.

Die Fahrer:innen nehmen in Kauf, dass auch bei Einhaltung der größtmöglichen Sorgfalt und der geltenden Verhaltensregeln Stürze passieren und Schäden auftreten können. Die Fahrer:innen nehmen die genannten und sonst mit dem Befahren von Bike-Strecken verbundenen Risiken in Kauf und befahren die „Bike Republic Sölden“ eigenverantwortlich. Das Befahren der Bike-Strecken erfolgt daher auf eigene Gefahr!

Verhaltensregeln

Schutzausrüstung und Fahrräder:

Jede(r) FahrerIn hat eine geeignete, dem Schwierigkeitsgrad der jeweiligen Strecke entsprechende, Schutzausrüstung zu tragen, die jedenfalls aus einem Helm bestehen muss. Weitere Schutzausrüstung, wie Nackenschutz, Rückenprotektor, Protektoren an Ellbogen und Beinen sowie Handschuhe, wird empfohlen. Ebenso ist es verpflichtend ein entsprechend gewartetes und für die Streckenbedingungen geeignetes Fahrrad zu benutzen, zB. Enduro-, Freeride- oder Downhill-Bike.


 
Strecken:

Es dürfen nur die beschilderten Strecken befahren werden. Das Befahren von nicht als Bike-Strecken gekennzeichneten Wegen ist verboten! Bei gesperrter Strecke gilt ein absolutes Fahrverbot! Hinterlasse keine Spuren – Abkürzungen und blockierende Hinterräder beschädigen den Trail.
 


Benutzung:

Vor dem Befahren der Trails muss das Risiko eingeschätzt und eine Besichtigungsfahrt gemacht werden.
Minderjährige Fahrer:innen dürfen nur mit Einwilligung des/der Obsorgeberechtigten die Bike-Strecken benutzen.
Kinder bis 10 Jahre dürfen nur mit Einwilligung des/der Obsorgeberechtigten und in Begleitung einer Aufsichtsperson die Bike-Strecken benutzen. Fahrer:innen dürfen nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten, Streckensperren sind zu beachten. Das Mitführen von Hunden oder sonstigen Haustieren ist nicht gestattet. Die Beförderungsbedingungen der Bergbahnen Sölden sind zu beachten. Bei Missachtung der Nutzungsbedingungen/Verhaltensregeln kann die Nutzung der Bike-Strecken untersagt und die Liftkarte entzogen werden.
Auf alpine Gefahren ist zu achten.


 
Rücksichtnahme:

Fahrer:innen müssen Vorsicht walten lassen und sich so verhalten, dass sie keinen anderen gefährden oder schädigen. Es ist auf andere Fahrer:innen, Wanderer, Weidevieh und Wild zu achten; Weidegatter sind zu schließen.


 
Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise:

Fahrer:innen müssen auf Sicht fahren, auf Singletrails und bei engen oder uneinsichtigen Passagen auf halbe Sicht. Die Geschwindigkeit und Fahrweise muss dem Können, den Gelände- und den Witterungsverhältnissen, sowie der Verkehrsdichte angepasst werden.


 
Wahl der Fahrspur:

Von hinten kommende Fahrer:innen müssen ihre Fahrspur so wählen, dass vor ihm/ihr fahrende Fahrer:innen nicht gefährdet werden.


 
Überholen:

Überholt werden darf von oben, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Fahrradfahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.


 
Anhalten, Gehen und Wandern:

Fahrer:innen ist es untersagt, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Strecke aufzuhalten. Gestürzte Fahrer:innen müssen eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. Das Gehen, Wandern und vor allem das Bergaufgehen bzw. Bergauffahren auf den Fahrradstrecken ist untersagt.


 
Fotografieren und Filmen:

Das Fotografieren und Filmen auf den Fahrradstrecken ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Erst nach Zustimmung der Betreiberin und unter Berücksichtigung von entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen ist das Fotografieren und Filmen erlaubt.

 

StVO ist einzuhalten:

Beim Befahren von öffentlichen Straßen ist die StVO einzuhalten und es ist darauf zu achten, dass die Fahrräder StVO‑konform sind. Nicht StVO-konforme Fahrräder sind auf öffentlichen Straßen zu schieben.


 
Beachten der Zeichen:

Fahrer:innen müssen die Markierung, Beschilderung und die Signalisation beachten. Besonders ist auf Straßenkreuzungen zu achten (unbedingt anhalten)!


 
Hilfeleistung:

Bei Unfällen ist jede(r) FahrerIn zur Hilfeleistung verpflichtet; es wird empfohlen stets ein Mobiltelefon mit sich zu führen. Notrufnummer: 140 oder 112


 
Ausweispflicht:

Jeder Beteiligte, ob Fahrer:in oder Zeuge, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles an der Unfallstelle bleiben und seine Personalien angeben.


 
Umwelt:

Auf die Umwelt ist zu achten. Der Müll ist an den entsprechenden Stellen zu entsorgen. Reparaturen auf den Fahrradstrecken sind verboten. Kaltreiniger bzw. nicht biologisch abbaubare Reinigungsmittel sind strengstens verboten.


 
Haftung:

Das Befahren der Anlagen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Für Unfälle/Schäden können die Betreiberin der Bike-Strecken, die Bergbahnen Sölden, Ötztal Tourismus oder sonstige Beteiligte nicht haftbar gemacht werden.

Mountainbike-Regeln

1. Kontrolliertes Fahren

Ich fahre stets mit kontrollierter Geschwindigkeit und auf halbe Sicht, besonders bei Kurven, da ich jederzeit mit Hindernissen rechnen muss! (zB. Steine, Äste, Weidevieh, Schranken, Traktor-Forstmaschinen...)
 

2. Absperrungen einhalten

Ich halte mich an Absperrungen bei Holzschlägerungsarbeiten und akzeptiere, dass der Forstweg primär Betriebsstätte für den Waldbesitzer ist!
 

3. Rücksicht nehmen

Ich nehme Rücksicht auf Wanderer und Fußgänger und überhole nur mit Schritttempo!
 

4. Umwelt

Ich nehme Rücksicht auf Wanderer und Fußgänger und überhole nur mit Schritttempo!
 

5. einschätzen Können

Ich nehme Rücksicht auf den Schwierigkeitsgrad der Strecke und schätze meine Erfahrungen und mein Können als Biker genau ein!
 

6. Ausrüstung

Ich schütze meinen Kopf durch einen Helm und kontrolliere meine Ausrüstung vor Antritt jeder Biketour (Bremsen, Klingel, Licht)!
 

7. Abfall

Ich hinterlasse keine Abfälle!
 

8. Weidegatter

Ich schließe die Weidegatter!
 

9. Singletrails

Besondere Vorsicht gilt auf Singletrails - Steigzustand wird nicht kontrolliert! Befahrung auf eigene Gefahr und nur im Schritttempo!
 

10. Alpine Gefahren

Ich achte auf alpine Gefahren!

Betreiberin der Bike-Strecken

Österreichischer Bergrettungsdienst Landesleitung Tirol
Florianistraße 2
6410 Telfs
ZVR 948437706